Antrag zum Gründungszuschuss

Um den Gründungszuschuss beantragen zu können, müsst ihr eine Reihe von Unterlagen schriftlich einreichen. Diese unterscheiden sich, je nachdem ob es sich um den Gründungszuschuss für Phase 1 oder den Zuschuss für Phase 2 handelt. 

Wie das im Detail aussieht, erfahrt ihr im folgenden Kapitel.

Schritte zur Beantragung des Gründungszuschusses

Antragstellung für Phase 1 – Der Gründungszuschuss (GZ)

Antragstellung für Phase 2 des Gründungszuschusses – Verlängerung des Sozialversicherungszuschusses


Antragstellung für Phase 1 – Der Gründungszuschuss (GZ)

Kurz zur Erinnerung: Der Gründungszuschuss für Phase 1 gilt für einen Zeitraum von 6 Monaten. In diesen 6 Monaten bekommt die Gründerin bzw. der Gründer den Gründungszuschuss in Höhe des bis dato bezogenen Arbeitslosengeldes (ALG) 1 sowie 300 € Sozialversicherungszuschuss.

Den Antrag für Phase 1 könnt ihr stellen, wenn folgende Rahmenbedingungen erfüllt sind: 


– Bezug von ALG 1 (mindestens 1 Tag)

− Mindestens 150 Tage Restanspruch auf ALG 1 zum Zeitpunkt der Haupterwerbsgründung (Gewerbeanmeldung bzw. Anmeldung Finanzamt)

(Anmerkung: Restansprüche werden mit Gründungszuschuss-Bezug verbraucht)

− Kein Vorliegen von Sperrzeiten (Gründung in der Sperrzeit ist möglich, Zuschuss wird jedoch erst nach Ablauf der Sperrzeit gezahlt)

− Keine Förderung, falls in den letzten 2 Jahren bereits eine Existenzgründung mit Gründungszuschuss gefördert wurde

− Förderung ist unabhängig von der Rechtsform, jedoch müssen bei mehreren Gründerinnen bzw. Gründern eine gleichberechtigte Partnerschaft und unternehmerisches Risiko vorliegen

− Bestehen von Notwendigkeit (Abgleich Rentabilitätsplanung, daher Anlaufzeit in den Gewinnen beachten!) 

Für den Antrag selbst müssen dann folgende Unterlagen eingereicht werden: 


− Businessplan mit Rentabilitäts- und Liquiditätsvorschau

− Lebenslauf und Zeugnisse (fachliche Eignung)

− Gegebenfalls Kapitalbedarfs- und Finanzierungsplan

− Gegebenenfalls Begründung der letzten Geschäftsaufgabe

− Fachkundige Stellungnahme

− Gewerbeanmeldung bzw. Anmeldung Finanzamt

− Begründung der Notwendigkeit des Gründungszuschusses (Beiblatt zum Antrag)

− Gegebenfalls Bescheinigung der Teilnahme an Existenzgründer(innen)seminar bzw. -vorbereitungskurs

Zudem müssen folgende formalen Voraussetzungen gegeben sein: 

– Formfreie Abforderung des Antrags

− Ausführung der Zieltätigkeit im Haupterwerb

− Nachweiserbringung über den voraussichtlichen Erfolg

Alle Unterlagen sollten am besten in einer Art „Bewerbungsmappe” mit Inhaltsverzeichnis sowie Gliederung zusammengestellt und schriftlich(!) beim zuständigen Arbeitsamt abgegeben (Pförtner oder Postkasten) werden. Ihr könnt die Unterlagen auch per Post schicken, sicherer hingegen ist die Abgabe vor Ort. Nicht zulässig ist es, die Unterlagen digital zu schicken. 

Die Bearbeitungszeit (bis entschieden ist, ob der Antrag bewilligt oder abgelehnt wird) beträgt in der Regel 4 bis 6 Wochen. 

Antragstellung für Phase 2 des Gründungszuschusses – Verlängerung des Sozialversicherungszuschusses

Nach Ablauf der ersten Förderphase (Phase 1) gibt es die Möglichkeit, einen Folgeantrag für Phase 2 zu stellen. Dieser Antrag zielt auf die Weiterbewilligung des Sozialversicherungszuschusses für weitere 9 Monate ab.

Für den Antrag für Phase 2 müssen folgende Rahmenbedingungen erfüllt sein: 


– Gesonderter Antrag (Ausgabe durch Sachbearbeiterin bzw. Sachbearbeiter)

− Schriftlicher Bericht über bisherige unternehmerische Tätigkeiten

− Ausblick auf Geschäftsentwicklung der nächsten Monate

− Übersicht zu Einnahmen und Ausgaben (z.B. Einnahmen-Überschuss-Rechnung oder monatliche betriebswirtschaftliche Auswertungen, sog. BWAs, des Steuerberaters für die ersten 6 Monate, also 2 Quartale), Auftragseingänge oder Bemühungen zum Erhalt von Aufträgen 

Als probates bzw. erfolgreiches Mittel hat sich hier über die Jahre ein an einen Businessplan angelegtes Paper etabliert, welches die oben genannten Punkte aufgreift und mit aussagekräftigen Grafiken und Tabellen samt Textteil sinnvoll zusammenfasst und aufbereitet.  

(Wie ihr diesen mit unserer Hilfe erstellt bzw. erstellen lasst, dazu einfach hier klicken) 

Bezüglich Fristen für die Antragstellung für Phase 2 ist es wichtig zu wissen, dass der Antrag frühestens nach 4 Monaten und spätestens 3 Monate nach Auslaufen der Phase 1 gestellt werden kann. (Konkrete Verjährungsfristen sind nicht bekannt, sodass gegebenenfalls die allgemeine Verjährungsfrist von 4 Jahren nach § 45 Abs. 1 SGB I gilt.) 

Auch der Antrag für Phase 2 sollte schriftlich beim Amt eingereicht werden.

Wir können deine Anspruch auf Gründungszuschuss prüfen